Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Walldürn

In der Präambel unserer Schießsportordnung steht:

 

"Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) ist vom Deutschen Bundestag mit der Durchführung der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Deutschen Bundeswehr beauftragt.

 

Diese Schießsportordnung enthält eine Zusammenfassung aller bisher herausgegebenen Weisungen und Ergänzungen für Erwerb, Besitz und Nutzung von Schusswaffen und Munition durch die Mitglieder des Reservistenverbandes.

 

Die Anerkennung des Reservistenverbandes als Schießsportverband verlangt eine strikte Handlungsweise aller Verbandsebenen entsprechend dieser Schießsportordnung.

 

Es ist Aufgabe aller Mitglieder, Mandatsträger und Beschäftigte, nach dieser Schießsportordnung zu verfahren.

 

Der Schießsport wird nicht als Selbstzweck betrieben. Er dient der Betreuung sowie der Motivation und fördert die Ausbildung in Schießfertigkeiten und - technik. Der Schießsport ist eingebettet in die Verwirklichung des Satzungszweckes des Reservistenverbandes."

 

Aus diesem Grund sind auch die Anforderungen an die Mitglieder hoch, die bei der Arbeitsgemeinschaft Mitglied werden möchten:

  • wir prüfen, ob die Migliedschaft im Verband besteht und ob die Beiträge regelmäßig geleistet wurden und
  • wir fordern die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses um bereits vor der Aufnahme zu prüfen, ob etwas gegen die Aufnahme spricht

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Aktuelle Schießsportordnung
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Antrag zur Aufnahme in die RAG
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SEPA-Lastschriftmandat zugunsten der RAG Schießsport Walldürn
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